WV Nr. A 1
Ausst. Kat. Zürich 1902, Nr. 2027 | Hegg 1953, S. 75 | Keiser 1917 | Murawski/Lucke 1985, n.p. | Schapire 1902 | Trog 1905 | Vollmer 1953
kolorierte Entwürfe und ein Konturendruck zu einem Einzelblatt der Mappe (s. Einzeleinträge)
Johann Bossard begann die Mappe „Dekorative Malereien“ (so die Schreibweise auf dem vom Künstler gezeichneten Titel) 1898 und ließ dieses erste druckgrafische Werk 1901 durch den Verlag Bruno Hessling in Berlin veröffentlichen (Brief von Bruno Hessling an Johann Bossard, 29.10.1901, AJB156). Den Druck der Licht- und Farbendrucktafeln übernahm die Leipziger Druckerei C. G. Röder.
Zur Funktion und Bedeutung der Mappe schrieb Johann Bossard in den Erläuterungen: „Auf den vorliegenden Tafeln mit Entwürfen zu dekorativen Malereien habe ich versucht, Flächen, wie sie sich dem Architekten, Dekorateur und Maler immer wieder bieten, in dem Sinne künstlerisch zu behandeln, dass den Beschauer davor das Empfinden überkommen soll, er stehe vor Flächen, die den Zweck haben zu zieren, die Umgebung zu ergänzen und das Ganze mit aufbauen zu helfen [
].“ Die Blätter der Mappe wurden auf gestrichenem Papier gedruckt.
Die Rechte und Pflichten zwischen Künstler, Verleger und Druckerei wurden vertraglich festgelegt (Vertrag zwischen Johann Bossard und Bruno Hessling, 3.4.1901, AJB220). Unter anderem wurde darin festgelegt, „dass die Originale [
] durch farbige Lithographie, Lichtdruck und Photolithographie hergestellt werden [sollen], derart, dass für 4 Blatt farbige Reproduktion, für 6 Blatt Lichtdruck und für 4 Blatt Photolithographie in Anwendung gebracht wird. Gegen ein Honorar von 700 Mark trat Bossard das alleinige Verlags- und Vervielfältigungsrecht an den Verleger ab, dem bei der Höhe der Auflage alle Freiheiten zustanden. Die Größe der Drucktafeln wurde auf „etwa 38 x 53 cm festgelegt, „wovon auf die Bildfläche etwa 28 1/2 x 38 cm entfallen sollten. Bossard verpflichtete sich, zu zwei nicht näher bezeichneten Tafeln Konturenzeichnungen direkt auf Stein oder Aluminium anzufertigen.
Inwieweit der Künstler tatsächlich aktiv am Druckprozess beteiligt war und ob die genannten Konturenzeichnungen auf den Druckträgern von ihm ausgeführt wurden, bleibt offen. Anzumerken ist, dass während des Herstellungsprozesses Änderungen bei der vertraglich festgelegten technischen Umsetzung vorgenommen wurden.
Im Mai 1901 erhielt Bossard von der Druckerei eine gekörnte Zinkplatte für das Blatt „Decke (gemeint ist wohl Blatt 5, „Gewölbte Decke), auf denen er die Farbkonturen einzeichnen sollte. Zu zwei für die fotolithografische Reproduktion vorgesehenen Blättern erhielt er jeweils drei Abklatsche auf Kornpapier, „auf welche [er] gütigst die Farbplatten selbst arbeiten sollte (Brief von Carl Gottlieb Roeder, 7.5.1901, AJB 220).
Kurz darauf erhielt Bossard ein Schreiben des Verlegers, nach dem aus Kostengründen die „farbige Bearbeitung der einzelnen Tafeln in der [
] geplanten Weise nicht ausführbar“ sei, da dafür laut Rückmeldung des Druckers eine große Zahl an Farbplatten benötigt würde, die ungeplante Mehrkosten mit sich bringen würde (Brief von Bruno Hessling, 5.7.1901, AJB 220). Zur weiteren technischen Umsetzung haben sich keine Archivalien erhalten. Es kann jedoch festgestellt werden, dass im Vergleich zum Vertrag keine Blätter in der Mappe enthalten sind, die als Fotolithografie hergestellt wurden.